Eine nationale Marke ist nur in dem Mitgliedstaat geschützt, in dem sie eingetragen ist, während eine Unionsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht in allen gegenwärtigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten gewährt.
Der Anmelder entscheidet selbst, ob er seine Marke auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene eintragen lassen möchte.
EU-Markenanmeldung oder nationaler Markenschutz?