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Markenschutz, Marke schützen | markenschutz48.com

Vom Fachanwalt: Markenanmeldung, Markeneintragung, Unionsmarke schützen, internationaler Markenschutz, Markenrecherche, Markenverletzung, Name schützen, Logo sichern, Namensschutz

Wie bekomme ich Markenschutz für eine deutsche Marke

Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Wann entsteht Markenschutz?

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA. Daneben kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.

Mit der Eintragung der Marke erwirbt ihr Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können von ihrem Inhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann zudem ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (die Marke lizensieren mit einem Lizenzvertrag).

Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie kann sozusagen ewig leben. Die Marke wird aber gelöscht, wenn die Verlängerungsgebühr nach jeweils zehn Jahren nicht mehr gezahlt wird.

Absolute und relative Schutzhindernisse einer Marke

Das DPMA überprüft die Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

fehlende Unterscheidungskraft
für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben
ein in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen
Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.

Relative Schutzhindernisse prüft das DPMA nicht; die Inhaber ähnlicher Marken oder Kennzeichenrechte können gegen die Markenanmeldung vorgehen (mit Widerspruch, Abmahnung).

Wie bekomme ich Markenschutz für eine deutsche Marke

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