A
Abmahnung
Eine außergerichtliche Aufforderung, eine angebliche Markenverletzung zu unterlassen. Häufig verbunden mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung.
Anmeldung
Der formale Antrag zur Eintragung einer Marke in das Markenregister beim DPMA oder einer anderen zuständigen Stelle.
B
Benutzungsschonfrist
Fünf Jahre ab Eintragung ist die Marke auch ohne Nutzung geschützt. Danach kann sie gelöscht werden, wenn keine ernsthafte Nutzung nachgewiesen werden kann.
Beschreibende Angaben
Worte, die nur die Ware oder Dienstleistung beschreiben (z. B. „Milch“ für ein Milchprodukt). Sie sind grundsätzlich nicht schutzfähig.
D
DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
Die deutsche Behörde für die Anmeldung, Prüfung, Eintragung und Verwaltung von Marken, Patenten und Designs.
E
Eintragung
Die Aufnahme der Marke ins Markenregister – erst ab diesem Zeitpunkt ist der Markenschutz offiziell wirksam.
Ernsthafte Benutzung
Die tatsächliche, wirtschaftlich relevante Verwendung der Marke im geschäftlichen Verkehr – entscheidend zur Aufrechterhaltung des Schutzes.
G
Geografische Herkunftsangabe
Bezeichnung, die eine bestimmte Herkunft beschreibt (z. B. „Champagner“). Solche Angaben genießen besonderen Schutz und sind oft von der Markenfähigkeit ausgeschlossen.
K
Kollisionsprüfung
Untersuchung auf ältere Rechte, die mit einer neuen Marke kollidieren könnten (z. B. identische oder ähnliche Marken). Pflicht in EU-Markenverfahren, optional bei nationalen Verfahren.
L
Löschungsverfahren
Ein Verfahren zur Entfernung einer Marke aus dem Register – z. B. wegen Nichtbenutzung, Nichtigkeit oder älterer Rechte.
Lizenz
Vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht an einer Marke – z. B. zur Verwendung durch Dritte, unter bestimmten Bedingungen.
M
Marke
Ein rechtlich geschütztes Kennzeichen (Wort, Bild, Form, Ton etc.), das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet.
Markenverletzung
Unbefugte Nutzung einer geschützten Marke oder eines verwechslungsfähigen Zeichens im geschäftlichen Verkehr.
N
Nichtigkeit
Ein Zustand, in dem eine Marke nie hätte eingetragen werden dürfen – etwa wegen Täuschung, fehlender Unterscheidungskraft oder älterer Rechte.
R
Recherche
Suche nach bestehenden Marken, um Kollisionen bei der eigenen Anmeldung zu vermeiden – essenzieller Schritt vor jeder Eintragung.
Registerzeichen
Das Symbol ® kennzeichnet eine eingetragene Marke. Die Benutzung ist nur zulässig bei tatsächlich registrierten Marken.
S
Schutzfähigkeit
Die rechtliche Eignung eines Zeichens, als Marke eingetragen zu werden – abhängig von Unterscheidungskraft und gesetzlicher Zulässigkeit.
Serienmarke
Mehrere verwandte Marken, die einheitliche Bestandteile aufweisen – oft strategisch eingesetzt zur Markenfamilienbildung (z. B. „iPhone“, „iPad“, „iMac“).
U
Unterscheidungskraft
Die Fähigkeit eines Zeichens, Produkte oder Dienstleistungen eindeutig einem Unternehmen zuzuordnen – zentrale Voraussetzung für die Schutzfähigkeit.
Unterlassungserklärung
Eine vertragliche Erklärung, eine rechtsverletzende Handlung künftig zu unterlassen – oft im Rahmen von Abmahnungen verlangt.
V
Verwechslungsgefahr
Gefahr, dass ein Verbraucher zwei Marken miteinander verwechselt – z. B. aufgrund von klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Ähnlichkeit.
Verteidigungsfrist
Frist, in der ein Markeninhaber auf Angriffe (z. B. Löschungsanträge oder Abmahnungen) reagieren muss – bei Fristversäumnis drohen erhebliche Nachteile.
W
Widerspruch
Ein Rechtsmittel gegen eine neue Markeneintragung durch Inhaber älterer Rechte – muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung erhoben werden.
WIPO (World Intellectual Property Organization)
Internationale Organisation zur Koordinierung des geistigen Eigentums, u. a. verantwortlich für internationale Markenregistrierungen (IR-Marke).
