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Vom Fachanwalt: Markenanmeldung, Markeneintragung, Unionsmarke schützen, internationaler Markenschutz, Markenrecherche, Markenverletzung, Name schützen, Logo sichern, Namensschutz

WIPO und der Markenanwalt – Globale Marken schützen mit Strategie

Wer seine Marke nicht nur national, sondern auch international schützen will, kommt an einem Namen nicht vorbei: der WIPO – World Intellectual Property Organization. Diese Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf ist das Herzstück des weltweiten Schutzsystems für geistiges Eigentum – insbesondere auch für Marken. Doch wie funktioniert die WIPO eigentlich, und welche Rolle spielt dabei ein Markenanwalt?

Was ist die WIPO?

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) ist eine internationale Organisation mit derzeit über 190 Mitgliedstaaten. Sie koordiniert den Schutz geistigen Eigentums über Ländergrenzen hinweg – durch internationale Abkommen, digitale Plattformen und weltweite Kooperationen.

Im Markenrecht ist die WIPO vor allem für das Madrider System zuständig. Dieses ermöglicht es, mit nur einer einzigen internationalen Anmeldung Markenschutz in zahlreichen Ländern gleichzeitig zu beantragen – statt in jedem Land einzeln.

Die internationale Markenanmeldung mit der WIPO

Mit dem Madrider Abkommen und dem Protokoll zum Madrider Abkommen stellt die WIPO ein standardisiertes System zur Verfügung, über das Unternehmen eine sogenannte IR-Marke (internationale Registrierung) anmelden können.

So funktioniert es:

  1. Ausgangspunkt: Man benötigt eine nationale oder EU-Marke (z. B. beim DPMA oder EUIPO).
  2. Internationale Anmeldung: Über die Ursprungsbehörde (z. B. DPMA) wird die Anmeldung an die WIPO weitergeleitet.
  3. Zielstaaten auswählen: Die Marke kann für beliebig viele Mitgliedsländer oder Regionen beantragt werden.
  4. Eintragung & Prüfung: Die WIPO koordiniert die Formalprüfung, leitet die Anmeldung an die einzelnen Staaten weiter. Diese entscheiden eigenständig über Schutz oder Zurückweisung.

Die Rolle des Markenanwalts

Ein erfahrener Markenanwalt ist beim internationalen Markenschutz über die WIPO von zentraler Bedeutung:

  • Beratung bei der Länderwahl: Nicht jedes Land ist gleich wichtig oder sinnvoll – ein Anwalt hilft bei der strategischen Auswahl.
  • Formale Sicherheit: Die internationale Anmeldung muss exakt auf der nationalen Marke basieren – kleinste Fehler können zur Zurückweisung führen.
  • Fristen und Verlängerungen: Der Markenanwalt überwacht Schutzfristen und kümmert sich um rechtzeitige Verlängerungen.
  • Verteidigung in Zielstaaten: Wenn einzelne Länder Widerspruch einlegen oder Eintragungen ablehnen, unterstützt der Anwalt mit lokalen Partnern.
  • Globale Markenstrategie: Der Anwalt sorgt dafür, dass der Schutz über alle Länder hinweg sinnvoll verzahnt ist – auch steuerlich, lizenzrechtlich oder im Hinblick auf spätere Erweiterungen.

Beispiel aus der Praxis

Ein deutsches Tech-Start-up sichert sich erfolgreich die Marke „NEXUL“ beim DPMA. Da ein Markteintritt in die USA, Japan und Südkorea geplant ist, wird über das Madrider System eine internationale Registrierung angestrebt. Der Anwalt prüft vorab die Markenlage in diesen Ländern, warnt vor einem ähnlichen Zeichen in Südkorea und empfiehlt dort zunächst eine nationale Anmeldung. In den USA und Japan läuft die IR-Marke erfolgreich durch – das Unternehmen spart Zeit und Geld.

Wer mit seiner Marke global auftreten will, braucht mehr als ein gutes Logo – er braucht eine durchdachte Schutzstrategie. Die WIPO bietet dafür ein starkes System. Doch ohne rechtliche und strategische Expertise kann die internationale Markenanmeldung schnell zum Stolperstein werden. Ein Markenanwalt kennt nicht nur das System, sondern auch seine Fallstricke – und sorgt dafür, dass der internationale Markenschutz mehr wird als eine bloße Formalität.

WIPO und der Markenanwalt – Globale Marken schützen mit Strategie

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