EU-Markenanmeldung oder nationaler Markenschutz?
Eine nationale Marke ist nur in dem Mitgliedstaat geschützt, in dem sie eingetragen ist, während eine Unionsmarke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht in allen gegenwärtigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten gewährt. Der Anmelder entscheidet selbst, ob er seine Marke auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene eintragen lassen möchte.